hallo!
mein streifenhörnchen ist ja im dezember gestorben.
und ich hätte schon gern wieder ein neues, aber lieber erst wenn ich einen größeren käfig hab.
mein problem ist nun leider, dass meine eltern was das thema angeht recht stur sind.
im forum hab ich schon öfter gelesen, dass anscheinend sogar im österreichischen tierschutzgesetz steht, dass ein streifikäfig mind. 2 m hoch sein soll.
wenn irgendwas meine eltern überzeugen kann, dann wahrscheinlich ein gesetz.
leider kann ich aber im tierschutzgesetz im internet nichts über die käfiggröße von streifis finden.
kann mir vl jemand von euch helfen? wo genau im gesetz soll das denn stehen?
danke schonmal im voraus!
lg cattley